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Mögliche Vorteile einer privaten Krankenversicherung
Welche Vorteile sind bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung für mich möglich ?
Mögliche Vorteile eines Wechsels in die private Krankenversicherung:
Die individuelle Ermittlungung Ihres Beitrages erfolgt unter Berücksichtigung Ihres Versicherungsschutzes, des Eintrittsalters und Gesundheitszustandes. Es sind keine Streichung von Leistungen möglich.
Freie Arzt und Krankenhauswahl (Ein- oder Zweibettzimmer).
Keine Ermittlung des Beitrages in Abhängigkeit zu Ihrem Einkommen. Sie können so bares Geld sparen.
Hohe Beitragsrückerstattung bei nicht genutzen Leistungen.
Keine Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln (abgesehen von der evt. jährlichen Selbstbeteiligung ).
Erstattung von Naturheilverfahren und alternativen Behandlungsmethoden inklusive Heilpraktiker.
Übernahme auch hochwertigen Zahnersatzes, meist zu ca. 80 %.
Anteilige Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen
Bildung von Rückstellungen für stabile Beiträge im Alter.
---------- Artikel aus unserem Lexikon zum Thema private Krankenkasse ------------
GOÄ
Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter Euro-Wert als Basissatz dafür.
Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen. Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz); bei medizinischer Begründung (schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden (genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.-
Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Labor- untersuchungen) ist der Regelfall der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz 2,5-fach.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall) festgelegt werden. Diese muß vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden. Hierin muß dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.
Erfahrungsgemäß halten sich in Deutschland derzeit etwa 90 - 95 % aller Ärzte an den normalen Rahmen. Im Ausland dagegen können auch andere Kosten (höher oder niedriger) entstehen, da die GOÄ dort keine Anwendung findet.
Ca. 80 % aller Tarife am Markt leisten im Rahmen der Gebührenordnungen, was also normalerweise völlig ausreichend ist. Existenzgründer- bzw. Einsteiger-Tarife leisten meist nur bis 2,3-fach (medizinisch-technisch 1,8-fach).
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