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PKV

Begriffe der privaten Krankenversicherung in der Kurzerklärung:

Beitragsrückerstattung:

Die Beitragsrückerstattung belohnt den Kunden in der privaten Krankenversicherung dafür, wenn er gesund geblieben ist. Das ist meistens ein gewisser Teil der Beiträge aus den Tarifen, die an der Beitragsrückerstattung teilnehmen. Je höher der Beitrag, umso mehr Beitragsrückerstattung gibt es. Sie kann bei manchen Versicherern auch ein fester Betrag sein. Bei Angestellten gehört sie dem Angestellten allein. Der Arbeitgeber hat nichts davon.

Pflicht zur Krankenversicherung

Die Pflicht zur Krankenversicherung ist in Deutschland inzwischen für alle Personen gegeben, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Für die Personen, die der gesetzlichen Kasse zuzurechnen sind, gilt diese ab 1.4.2007. Für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, gilt dort die Pflicht zur Krankenversicherung seit 1.1.2009. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Krankenversicherungspflicht (damit ist gemeint, daß man verpflichtet ist, in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein).

Beitragsbemessungsgrenze:

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des monatlichen Einkommens Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Bis vor einigen Jahren entschied dies gleichzeitig auch, wer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Heute ist das nicht mehr so. Die Pflicht- grenze dafür ist höher geworden als die Beitragsbemessungsgrenze. Durch Steigerungen dieser Grenze erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag für alle Personen, die bereits den Höchstsatz der gesetzlichen Kasse zahlen.

Karenzzeit

Die Karenzzeit sagt aus, wann das Tagegeld anfängt, zu leisten. Bei Angestellten ist die Karenzzeit 6 Wochen, oder auch länger, abhängig davon, wie lange die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers andauert. Bei Selbständigen kann die Karenzzeit frei ausgewählt werden, wie der Bedarf gesehen wird. begrenzt lediglich durch die unterschiedlichen Stufen (Karenzzeit- Stufen), die der jeweilige Versicherer anbietet. Karenzzeiten gibt es z.B. von 3 Tagen, 7 Tagen, 14 Tagen, 21 Tagen, 28 Tagen, 42 Tagen, etc., bis zu 364 Tagen. Selbständige müssen die Zeit bis dahin selbst überbrücken.

Laser-Operationen

Laser-Operationen der Augen, auch Lasik-Operation genannt, sind für Kurz- oder Weitsichtige denkbar. Jedoch gehört dies nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen in der PKV. Bestenfalls gibt es kleine Zuschüsse.

Gerichte, die darüber entscheiden mußten, ob die PKV dies leisten muß, kamen im Wesentlichen auf Folgendes: Das Operationsrisiko hält man für besonders groß. Denn eine solche Operation kann in Einzelfällen auch zur Erblindung führen. Außerdem ist es unmöglich vorauszusagen, ob nach einer Lasik-OP nicht weiterhin eine Brille getragen werden muß (nur eine Schwächere). Bei der Operation wird der natürliche Zustand der Hornhaut irreparabel zerstört. Daher handelt es sich nach Ansicht der Gerichte bei einer Lasik-Operation um eine Art Schönheits-Chirurgie, die lediglich dazu dienen soll, das lästige Tragen einer Brille durch eine optische Korrektur am Auge überflüssig zu machen. Die Fehlsichtigkeit bzw. seine Ursache wird dadurch nicht geheilt.

Hilfsmittelkatalog:

In der PKV wird in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich wiedergegeben, welche Hilfsmittel übernommen werden. Die Auflistung dessen nennt man Hilfsmittelkatalog. Darin sind die üblichen Hilfsmittel stets enthalten, wie Brille, Kontaktlinsen, Gehstützen, Kunstglieder, Bandagen, orthopädische Schuhe, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Hörgeräte, Sprechgeräte, Rollstühle etc.- Alles, was dabei nicht aufgeführt ist, wird auch nicht übernommen, oder höchstens freiwillig bezuschußt. Wenn die Aufzählung umfassender ist, hat man also auch mehr Leistungen. Was nicht überall aufgeführt ist, sind Z.B.: Blindenhund, Heimdialysegerät, Beatmungsgeräte, Überwachungsmonitore, Inhalationsgeräte. Für besonders teure Hilfsmittel sind Begrenzungen der Erstattung üblich.

Offener Hilfsmittelkatalog:

Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert. Dadurch würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt werden. Das gibt eine größere Sicherheit. Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß "technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann auch schlechter kalkulierbar sind.

Zahnleistungen ganz ausschließen

Wenn man selbst Zahnarzt ist, oder einen in der Familie hat, kann man den Zahntarif auch ganz weglassen. Oder wenn man bereits viel Zahnersatz, viele fehlenden Zähne etc. hat, kann man auf die Idee kommen, den Zahntarif erstmal wegzulassen. So kann man immerhin bei einigen Versicherern aufgenommen werden, wenn das sonst nicht gegangen wäre. Oder der Ausschluß der Zähne wäre ohnehin so umfassend, daß man kaum etwas bekäme. Dann kann man wenigstens den Zahntarif sparen, was den Beitrag um 50,- bis 90,- Euro senkt.

PKV für Piloten und anderes fliegendes Personal

Angestellte Piloten oder anderes fliegendes Personal, das die Voraussetzung für die private Krankenversicherung erfüllt, kann auch in der PKV aufgenommen werden. Die Versicherer sind davon allerdings nicht alle angetan. Die eigenverantwortlich zusammengestellten Annahmerichtlinien besagen oft, daß Piloten nicht angenommen werden. Oder sie werden zwar angenommen, haben aber Einschränkungen im Krankentagegeld. Dies rührt daher, daß ein Pilot aufgrund der strengen Anforderungen evt. flugunfähig ist, aber gemäß den Richtlinien der PKV nicht so krank ist, daß er als arbeitsunfähig gilt. Gleichwohl will er ein Tagegeld haben, wenn er nicht gerade - statt heimgeschickt zu werden - für Dienste am Boden eingesetzt wird. Im Idealfall nimmt man eine PKV, bei der Tagegeld-Anspruch auch bei Flugunfähigkeit gilt.

Künstler und PKV

Auch Künstler und künstlerische Berufe (wie Graphiker, Journalisten etc.) kommen für die PKV in Frage, wenn sie freiberuflich tätig sind. Allerdings gibt es ja die Künstlersozialversicherung, in welche Personen solcher Berufe aufgenommen werden können. Die Anspruchsvoraussetzungen werden geprüft. In der KSV gibt es gewissermaßen "Arbeitgeberanteile" zur Krankenversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und den anderen Sozialversicherungen, sodaß der Versicherte selbst nur den halben Beitrag zahlt. Das ist für Personen mit kleinem Einkommen sehr attraktiv, sodaß sie normalerweise danach sehen, daß sie dort aufgenommen werden. Im Regelfall bedeutet das dann auch, daß man in der GKV versichert sein muß. Es gibt aber Befreiungsmöglichkeiten bei höherem Einkommen.

Gesetzliche Altersrückstellung Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer Fehlende Zähne versichern Verliert man die Beitragsrückerstattung immer wenn man zum Arzt oder Zahnarzt gegangen ist Bindungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung Widerrufsrecht des Antrags in der PKV Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung Annahmerichtlinien in der PKV Entbindungspauschale in der PKV Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV Kann man Kinder allein in der PKV versichern Umstellung des Versicherungsschutzes in der PKV Geltungsbereich in der privaten Krankenversicherung Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer Prüfung der Leistungspflicht in der PKV Gesetzliche Altersrückstellung von Antrag oder Angebotsanfrage Maßnahmen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der PKV Beitragsrückerstattung Berufsanfaenger in der PKV PKV für Seefahrer Gruppen oder Sammelversicherungen in der PKV Tagegeld Versicherung Kurtarif Hat die private Krankenversicherung auch Schwächen gegenüber der PKV Pflegezusatzversicherung Sterbetafel Borderline Syndrom Forum Depressionen Asperger Syndrom Können Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung sein Fehlende Zähne ausschließen Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung Künstler und PKV Zahnleistungen ganz ausschließen Besondere Wartezeiten Allgemeine Wartezeiten Künstler und PKV Warum sind Frauen in der PKV teurer als Männer von Antrag oder Angebotsanfrage Kann man Kinder allein in der PKV versichern Allgemeine Wartezeiten Besondere Wartezeiten Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer PKV für Seefahrer Hat die private Krankenversicherung auch Schwächen gegenüber der PKV Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung Vorversicherung in der Krankenversicherung Fehlende Zähne versichern Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar Versicherungspflichtgrenze Bindungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung PKV für Seefahrer Geltungsbereich in der privaten Krankenversicherung Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV Eintrittsalter in der privaten Krankenversicherung Können Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung sein Wann beginnt eigentlich in der PKV der Versicherungsschutz Versicherungspflichtgrenze Krankentagegeld Kindernachversicherung in der PKV Versicherungswechsel in der PKV durch Nichtzahlung des Beitrags Versicherungspflichtgrenze Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar Verschiedene Leistungen Medikamente bzw Arznei in der PKV Versicherungspflichtgrenze Risikozuschlag für Sehhilfen Eintrittsalter in der privaten Krankenversicherung Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können Alleinversicherung von Kindern in der PKV Vorversicherung in der Krankenversicherung Verschiedene Leistungen Medikamente bzw Arznei in der PKV