PKV
Begriffe der privaten Krankenversicherung
in der Kurzerklärung:
Beitragsrückerstattung:
Die Beitragsrückerstattung belohnt den Kunden in der privaten Krankenversicherung dafür, wenn er
gesund geblieben ist. Das ist meistens ein gewisser Teil der Beiträge aus den Tarifen, die an der
Beitragsrückerstattung teilnehmen. Je höher der Beitrag, umso mehr Beitragsrückerstattung gibt
es. Sie kann bei manchen Versicherern auch ein fester Betrag sein. Bei Angestellten gehört
sie dem Angestellten allein. Der Arbeitgeber hat nichts davon.
Pflicht zur Krankenversicherung
Die Pflicht zur Krankenversicherung ist in Deutschland inzwischen für alle Personen gegeben, die in
Deutschland ihren Wohnsitz haben. Für die Personen, die der gesetzlichen Kasse zuzurechnen sind,
gilt diese ab 1.4.2007. Für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, gilt dort
die Pflicht zur Krankenversicherung seit 1.1.2009. Sie ist nicht zu verwechseln mit der
Krankenversicherungspflicht (damit ist gemeint, daß man verpflichtet ist, in einer gesetzlichen
Krankenversicherung zu sein).
Beitragsbemessungsgrenze:
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des monatlichen Einkommens Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Bis vor einigen Jahren entschied dies gleichzeitig
auch, wer in die private Krankenversicherung wechseln kann. Heute ist das nicht mehr so. Die Pflicht-
grenze dafür ist höher geworden als die Beitragsbemessungsgrenze. Durch Steigerungen dieser Grenze
erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag für alle Personen, die bereits den Höchstsatz der
gesetzlichen Kasse zahlen.
Karenzzeit
Die Karenzzeit sagt aus, wann das Tagegeld anfängt, zu leisten. Bei Angestellten ist die
Karenzzeit 6 Wochen, oder auch länger, abhängig davon, wie lange die Lohnfortzahlung des
Arbeitgebers andauert. Bei Selbständigen kann die Karenzzeit frei ausgewählt werden, wie
der Bedarf gesehen wird. begrenzt lediglich durch die unterschiedlichen Stufen (Karenzzeit-
Stufen), die der jeweilige Versicherer anbietet. Karenzzeiten gibt es z.B. von 3 Tagen,
7 Tagen, 14 Tagen, 21 Tagen, 28 Tagen, 42 Tagen, etc., bis zu 364 Tagen. Selbständige
müssen die Zeit bis dahin selbst überbrücken.
Laser-Operationen
Laser-Operationen der Augen, auch Lasik-Operation genannt, sind für Kurz- oder Weitsichtige denkbar.
Jedoch gehört dies nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen in der PKV. Bestenfalls gibt es kleine Zuschüsse.
Gerichte, die darüber entscheiden mußten, ob die PKV dies leisten muß, kamen im Wesentlichen auf Folgendes:
Das Operationsrisiko hält man für besonders groß. Denn eine solche Operation kann in Einzelfällen auch
zur Erblindung führen. Außerdem ist es unmöglich vorauszusagen, ob nach einer Lasik-OP nicht weiterhin
eine Brille getragen werden muß (nur eine Schwächere). Bei der Operation wird der natürliche Zustand der
Hornhaut irreparabel zerstört. Daher handelt es sich nach Ansicht der Gerichte bei einer Lasik-Operation
um eine Art Schönheits-Chirurgie, die lediglich dazu dienen soll, das lästige Tragen einer Brille durch eine
optische Korrektur am Auge überflüssig zu machen. Die Fehlsichtigkeit bzw. seine Ursache wird dadurch
nicht geheilt.
Hilfsmittelkatalog:
In der PKV wird in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich wiedergegeben, welche Hilfsmittel
übernommen werden. Die Auflistung dessen nennt man Hilfsmittelkatalog. Darin sind die üblichen
Hilfsmittel stets enthalten, wie Brille, Kontaktlinsen, Gehstützen, Kunstglieder, Bandagen, orthopädische
Schuhe, orthopädische Einlagen, Gummistrümpfe, Hörgeräte, Sprechgeräte, Rollstühle etc.- Alles, was
dabei nicht aufgeführt ist, wird auch nicht übernommen, oder höchstens freiwillig bezuschußt. Wenn die
Aufzählung umfassender ist, hat man also auch mehr Leistungen. Was nicht überall aufgeführt ist, sind
Z.B.: Blindenhund, Heimdialysegerät, Beatmungsgeräte, Überwachungsmonitore, Inhalationsgeräte.
Für besonders teure Hilfsmittel sind Begrenzungen der Erstattung üblich.
Offener Hilfsmittelkatalog:
Mit einem offenen Hilfsmittelkatalog ist gemeint, daß der Krankenversicherer in seinen Bedingungen zwar
beispielhaft umschreibt, Hilfsmitteln gehört, aber keine abschließende Hilfsmittel-Liste existiert. Dadurch
würden neu entwickelte Hilfsmittel, welche per allgemeiner Definition erstattbar sind, automatisch anerkannt
werden. Das gibt eine größere Sicherheit. Die Formulierung muß aber schon erfüllt sein. Wie z.B., daß
"technische Mittel übernommen werden, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen
sollen". Versicherer bzw. mit Tarife mit offenem Hilfsmittelkatalog sind eher selten, da die Kosten dann
auch schlechter kalkulierbar sind.
Zahnleistungen ganz ausschließen
Wenn man selbst Zahnarzt ist, oder einen in der Familie hat, kann man den Zahntarif auch
ganz weglassen. Oder wenn man bereits viel Zahnersatz, viele fehlenden Zähne etc. hat,
kann man auf die Idee kommen, den Zahntarif erstmal wegzulassen. So kann man immerhin
bei einigen Versicherern aufgenommen werden, wenn das sonst nicht gegangen wäre. Oder
der Ausschluß der Zähne wäre ohnehin so umfassend, daß man kaum etwas bekäme. Dann
kann man wenigstens den Zahntarif sparen, was den Beitrag um 50,- bis 90,- Euro senkt.
PKV für Piloten und anderes fliegendes Personal
Angestellte Piloten oder anderes fliegendes Personal, das die Voraussetzung für die private Krankenversicherung erfüllt,
kann auch in der PKV aufgenommen werden. Die Versicherer sind davon allerdings nicht alle angetan. Die eigenverantwortlich
zusammengestellten Annahmerichtlinien besagen oft, daß Piloten nicht angenommen werden. Oder sie werden zwar angenommen,
haben aber Einschränkungen im Krankentagegeld. Dies rührt daher, daß ein Pilot aufgrund der strengen Anforderungen evt.
flugunfähig ist, aber gemäß den Richtlinien der PKV nicht so krank ist, daß er als arbeitsunfähig gilt. Gleichwohl will er ein
Tagegeld haben, wenn er nicht gerade - statt heimgeschickt zu werden - für Dienste am Boden eingesetzt wird. Im Idealfall nimmt
man eine PKV, bei der Tagegeld-Anspruch auch bei Flugunfähigkeit gilt.
Künstler und PKV
Auch Künstler und künstlerische Berufe (wie Graphiker, Journalisten etc.) kommen für die PKV in Frage, wenn sie
freiberuflich tätig sind. Allerdings gibt es ja die Künstlersozialversicherung, in welche Personen solcher Berufe aufgenommen
werden können. Die Anspruchsvoraussetzungen werden geprüft. In der KSV gibt es gewissermaßen "Arbeitgeberanteile" zur
Krankenversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und den anderen Sozialversicherungen, sodaß der Versicherte selbst
nur den halben Beitrag zahlt. Das ist für Personen mit kleinem Einkommen sehr attraktiv, sodaß sie normalerweise danach
sehen, daß sie dort aufgenommen werden. Im Regelfall bedeutet das dann auch, daß man in der GKV versichert sein muß.
Es gibt aber Befreiungsmöglichkeiten bei höherem Einkommen.
Gesetzliche Altersrückstellung
Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer
Fehlende Zähne versichern
Verliert man die Beitragsrückerstattung immer wenn man zum Arzt oder Zahnarzt gegangen ist
Bindungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Widerrufsrecht des Antrags in der PKV
Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung
Annahmerichtlinien in der PKV
Entbindungspauschale in der PKV
Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV
Kann man Kinder allein in der PKV versichern
Umstellung des Versicherungsschutzes in der PKV
Geltungsbereich in der privaten Krankenversicherung
Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer
Prüfung der Leistungspflicht in der PKV
Gesetzliche Altersrückstellung
von Antrag oder Angebotsanfrage
Maßnahmen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der PKV
Beitragsrückerstattung
Berufsanfaenger in der PKV
PKV für Seefahrer
Gruppen oder Sammelversicherungen in der PKV Tagegeld Versicherung
Kurtarif
Hat die private Krankenversicherung auch Schwächen gegenüber der PKV
Pflegezusatzversicherung
Sterbetafel
Borderline Syndrom Forum
Depressionen
Asperger Syndrom
Können Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung sein
Fehlende Zähne ausschließen
Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung
Künstler und PKV
Zahnleistungen ganz ausschließen
Besondere Wartezeiten
Allgemeine Wartezeiten
Künstler und PKV
Warum sind Frauen in der PKV teurer als Männer
von Antrag oder Angebotsanfrage
Kann man Kinder allein in der PKV versichern
Allgemeine Wartezeiten
Besondere Wartezeiten
Bezug von Hilfsmitteln über den Versicherer
PKV für Seefahrer
Hat die private Krankenversicherung auch Schwächen gegenüber der PKV
Hausfrauen in der privaten Krankenversicherung
Vorversicherung in der Krankenversicherung
Fehlende Zähne versichern
Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar
Versicherungspflichtgrenze
Bindungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung
PKV für Seefahrer
Geltungsbereich in der privaten Krankenversicherung
Wann besteht Anspruch auf das Tagegeld in der PKV
Eintrittsalter in der privaten Krankenversicherung
Können Arbeitslose in der privaten Krankenversicherung sein
Wann beginnt eigentlich in der PKV der Versicherungsschutz
Versicherungspflichtgrenze
Krankentagegeld
Kindernachversicherung in der PKV
Versicherungswechsel in der PKV durch Nichtzahlung des Beitrags
Versicherungspflichtgrenze
Wie gut sind alternative Behandlungen in der PKV versichert bzw versicherbar
Verschiedene Leistungen Medikamente bzw Arznei in der PKV
Versicherungspflichtgrenze
Risikozuschlag für Sehhilfen
Eintrittsalter in der privaten Krankenversicherung
Welche berechtigten Hinderungsgründe gibt es tatsächlich die einen von der PKV abhalten können
Alleinversicherung von Kindern in der PKV
Vorversicherung in der Krankenversicherung
Verschiedene Leistungen Medikamente bzw Arznei in der PKV
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